Erwerber-FAQ



ANSPRECHPARTNER



Wen kann ich während und nach dem Wohnungskauf bei Fragen kontaktieren?

Unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Vertrieb begleiten Sie bei der Auswahl der passenden Wohnung, beantworten Fragen zur Finanzierung und Förderung sowie zur Vorbereitung des Notarvertrags und der Beurkundung. Selbstverständlich stehen sie auch bei nachfolgenden Fragen zu kaufvertragsbezogenen Unterlagen, wie beispielsweise der Teilungserklärung zur Verfügung. Nach der Beurkundung begleitet Sie ein/e persönliche/r Ansprechpartner*in seitens des Erwerbermanagements bei allen Fragen zur Wohnungsausstattung, Käufersonderwünschen und Bauablauf bis hin zur Fertigstellung der Wohnung. Sollten Fragen zur Rechnungsstellung bestehen, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Projektassistenz. Darüber hinaus sind unsere Niederlassungsassistentinnen auch immer gerne behilflich, den/die richtige/n Ansprechpartner*in für Ihre Belange zu finden.

WOHNUNG ALLGEMEIN



Wo finde ich Detailinformationen zum Bauvorhaben bzw. meiner Wohnung?

Die Basis für Ihren Wohnungskauf bildet in allen Projekten niederlassungsübergreifend der notariell beglaubigte Kaufvertrag mit den dazugehörigen Anlagen. Die wichtigsten Detailinformationen zum Projekt sind in unserer Baubeschreibung bzw. im Musterkatalog festgehalten. Dort finden Sie allgemeine Angaben zum Bauvorhaben, zur Ausführung und Baudurchführung sowie zu Ausstattungsmerkmalen. Darüber hinaus steht Ihnen Ihr/e Ansprechpartner*in vom Erwerbermanagement für spezifische Fragen zu Ihrem Sondereigentum und dem Gemeinschaftseigentum gerne zur Verfügung.

Was ist der Kombiplan?

Der Kombiplan skizziert die Anordnung der Elektro- und Sanitärinstallation im Wohnungsgrundriss. Dieser Grundrissplan im Maßstab 1:50 ist besonders für Ihre individuellen Überlegungen bei der Gestaltung Ihrer Küche und Einbauten relevant. Eine Erklärung der Symbole und Standarddetails bietet die mitgelieferte Legende. Gerne erläutern wir Ihnen diese Pläne in einem gemeinsamen Termin und besprechen mit Ihnen etwaige Änderungen (Sonderwünsche). Bitte beachten Sie, dass sämtliche Maße im Kombiplan Rohbaumaße sind, d.h. Maßtoleranzen sind möglich, sodass für Möbeleinbauten unbedingt die Maße am Bau durch ein Aufmaß zu prüfen sind.

Wen kann ich bei Fragen kontaktieren?

Nach Eingang der Unterlagen zur Beurkundung Ihrer Wohnung durch das Notariat erhalten Sie von uns ein Begrüßungsschreiben mit dem/der Ansprechpartner*in aus unserem Erwerbermanagement. In einem weiteren Schreiben werden Sie von dieser Person zu einem persönlichen Planungs- und Bemusterungstermin eingeladen. Darüber hinaus freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme per E-Mail oder telefonisch.

AUSSTATTUNG / SONDERWÜNSCHE



Kann ich mir die Ausstattung der Wohnung aussuchen?

Im Kaufpreis ist bereits eine Ausstattungsauswahl enthalten. Wir stellen unseren Kund*innen hierfür einen Produktkatalog zur Verfügung und präsentieren Ihnen diese Ausstattung in unserem hauseigenen Showroom. Hier können Sie abweichend vom Standard entweder zwischen den kostenneutralen Alternativen wählen oder sich gegen Aufpreis für zusätzliche Angebote entscheiden (Sonderwunsch). Bitte beachten Sie dabei, dass die Auswahl von Badaccessoires wie Handtuchalter, Toilettenpapierhalter etc. sowie (Einbau-/) Möbel wie Garderoben und Küchen gänzlich nicht im Leistungsumfang von PANDION enthalten sind.

Kann ich Sonderwünsche beauftragen?

Änderungen durch den/die Wohnungserwerber*in sind im Sondereigentum möglich, sofern sie keine Verzögerung des Bauablaufes bewirken und nicht im Widerspruch zu behördlichen und technischen Auflagen (z.B. DIN-Normen, Barrierefreies Bauen, Gemeinschaftseigentum) stehen. Sonderwünsche sind genehmigungs- und aufpreispflichtig. Änderungen am Gemeinschaftseigentum sind grundsätzlich nicht möglich.

Was bedeutet Gemeinschaftseigentum?

Als Gemeinschaftseigentum werden im deutschen Wohnungseigentumsrecht das Grundstück sowie Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes bezeichnet, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum einer dritten Person stehen. Zum Gemeinschaftseigentum gehören im Wesentlichen die Dinge, die für den Bestand und die Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind, z.B. Wände, Dach, Fundament, Treppenhaus, Fenster und Eingangstüren, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer*innen dienen, z.B. Heizungsanlage, Strom-, Wasser- und Gasleitungen. Zum Gemeinschaftseigentum gehören solche Teile des Gebäudes auch dann, wenn sie sich im Bereich des Sondereigentums befinden, z.B. die Abschnitte von Leitungen, die mehrere Wohnungen versorgen.

Kann ich vor Übergabe der Wohnung Eigenleistungen erbringen?

Eigenleistungen des Erwerbenden sind bis zur erfolgten Abnahme und Übernahme des Vertragsgegenstands durch den/die Erwerber*in ausgeschlossen. Das gilt unter anderem auch für die Küche, die erst nach Schlüsselübergabe eingebaut werden kann.

Kann ich Leistungen entfallen lassen?

Generell ist ein Entfall einzelner Leistungen nicht möglich. Zur Übergabe der Wohnung ist eine schlüsselfertige Ausführung gemäß Kaufvertrag geschuldet. Jedoch ist der Entfall von Bodenbelägen, Handtuchheizkörpern oder Spiegeln in Absprache und abhängig von der bereits geleisteten Ausführung je nach Bauablauf in Einzelfällen möglich.

SONDERWÜNSCHE KOSTEN



Gibt es eine pauschale Preisliste für Sonderwünsche oder alternative Ausstattungen?

Nein, der Preis des Sonderwunsches hängt u.a. vom Baufortschritt ab und muss individuell von unserer Sonderwunschabteilung abgeklärt werden. Über den Kontakt mit unserem Erwerbermanagement erhalten Sie verbindliche Kostenvoranschläge für Ihre Änderungswünsche.

Wie setzen sich die Kosten im Sonderwunschangebot zusammen?

Neben anfallenden Baukosten ist mit einem Honorar für die Fachplaner*innen und Architekt*innen, sowie einer Pauschale von 15% zur Deckung der Allgemeinkosten zu kalkulieren. Die Planer*innen müssen im Gegenzug alle Werkpläne überarbeiten. Final stellen wir dadurch sicher, dass Ihre Sonderwünsche fachgerecht und entsprechend des Sonderwunsch-Angebotes an Sie übergeben werden können.

WOHNUNG GRUNDRISSÄNDERUNGEN BESONDERHEITEN



Was bedeutet Barrierefreies Bauen?

In der DIN - Barrierefreies Bauen - sind die technischen Voraussetzungen für barrierefreie Wohnungen festgelegt. Das Regelwerk soll weitgehend allen Menschen die Nutzung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe ermöglichen. Umfang und Details der jeweils eingeführten Teile der Norm in die geltenden technischen Baubestimmungen des Bundeslandes des jeweiligen Projektes unterscheiden sich. Jedoch beinhalten fast alle, dass in Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen ein Teil der Wohnungen barrierefrei erreichbar sowie bestimmte Bereiche der Wohn- und Sanitärräume barrierefrei sein müssen. Die DIN für Barrierefreies Bauen führt auf, unter welchen technischen Voraussetzungen (Abstände von Sanitärgegenständen, Mindestmaße etc.) Gebäude und bauliche Anlagen barrierefrei sind.

Was ist bei eingebauten Möbeln zu beachten?

Wasserzähleinrichtungen (Wasseruhren), Wärmemengenzähler (Heizung), Wasseranschlüsse (Kalt-, Warm-, und Schmutzwasser), Absperrvorrichtungen sowie die Unterverteilungen (Elektro-, Medien-, und Heizung) müssen leicht zugänglich sein. Die individuelle Möblierung (z.B. Küchen- und Garderobenschränke) sollte dementsprechend angepasst sein.

WOHNUNG KÜCHENPLANUNG



Ist bereits eine Küche in der Wohnung?

Nein, aber es werden alle notwendigen Küchenanschlüsse vorbereitet (Starkstromanschluss für E-Herd, Anschluss für Geschirrspüler, Arbeitssteckdosen etc.). Eine Änderung der Kücheninstallationen ist nur bei zeitgerechter Bekanntgabe möglich (Sonderwunsch). Bitte beachten Sie auch, dass die Auswahl von Badaccessoires wie Handtuchalter, Toilettenpapierhalter etc. sowie Möbel und Einbaumöbel wie Garderoben gänzlich nicht im Leistungsumfang der PANDION enthalten sind.

Benötige ich einen Küchenplan vom Küchenstudio?

Der Anordnung aller notwendigen Kücheninstallationen im Grundriss, insbesondere der Elektroanschlüsse, liegt eine professionelle Überprüfung der Fachplaner zugrunde. Alle Informationen zur Ausführung bezüglich der Höhenangaben und Positionen von Installationen sind dem Kombiplan bzw. der Legende zum Kombiplan zu entnehmen. Die Übernahme eines abweichenden Installationsplans in die Werkplanung, beispielsweise mit Hilfe einer Planung durch ein Küchenstudio Ihrer Wahl, ist genehmigungs- und aufpreispflichtig (Sonderwunsch).

Was muss ich bei der Küchenplanung beachten?

Gemäß Baubeschreibung erhalten die Küchen je einen Kalt-, Warm- und Abwasseranschluss für das Spülbecken. Die Anschlüsse enden am angrenzenden Installationsschacht bzw. nach Angabe im Kombiplan. Die Verlegung der Anschlüsse ab dem Übergabepunkt hin zur Spüle bzw. Spülmaschine sowie die Umlufthaube sind nicht im Lieferumfang enthalten. Alle Kochstellen können durch die Nutzer mit einer leistungsgerechten Umlufthaube mit Aktivkohlefilter ausgestatten werden.
TIPP: Zur problemloseren Leitungsverlegung empfehlen wir bei der Anordnung der Geräte die folgende Reihenfolge einzuhalten: 1. Schacht, 2. Spüle, 3. Spülmaschine. Bitte beachten Sie, dass die Lieferung und Montage der Küche erst nach Übergabe der Wohnung erfolgen kann.

WOHNUNGSBEGEHUNG / ÜBERGABE / TERMINE



Kann ich meine Wohnung während der Bauzeit besichtigen?

Im Zuge der Ausbauarbeiten ist ein individueller Einzeltermin zur Wohnungsbegehung vorgesehen. Dieser ist insbesondere auch als Termin für etwaige Aufmaße gedacht (Schreiner*in, Küchenplaner*in, Innenarchitekt*in). Zu gegebener Zeit erhalten Sie die Einladung dazu von uns. Das Betreten der Baustelle ohne vorherige Anmeldung und Begleitung durch PANDION ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht zulässig.

Wann erhalte ich den Übergabetermin für Wohnung und Gemeinschaftseigentum?

Mit einem Vorlauf von circa drei Monaten vor der geplanten Fertigstellung werden wir uns bei Ihnen melden, um Sie bezüglich des geplanten Fertigstellungstermins zu informieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Termine unverbindlich sind, da diese sich witterungs- und bauablaufbedingt immer noch geringfügig verschieben können. Vor der Wohnungsübergabe laden wir Sie in einem gesonderten Termin zur Begehung des Gemeinschaftseigentums durch die TÜV Süd Service GmbH ein. Im Rahmen dieser Begehung wird die TÜV Süd Service GmbH die technische Abnahme (Feststellung der Abnahmereife) des Gemeinschaftseigentums durchführen. Die Einladung zum verbindlichen Abnahmetermin Ihrer Wohnung erhalten Sie zusammen mit der Schlussrechnung, wie im Rahmen des Kaufvertrages vorgesehen, mit einem Vorlauf von mindestens zwei Wochen. Den detaillierten Ablauf werden wir mit der v. g. Einladung ausführlich darstellen.

Wann kann ich einziehen?

Im Kaufvertrag sind ein angestrebter und ein verpflichtender Bezugsfertigstellungstermin angegeben. Letzterer ist bindend. Nach Eingang der Kaufpreisraten und durchgeführter Abnahme mit Übergabe kann das Wohnobjekt bezogen werden. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass es durch mögliche beauftragte Sonderwünsche zu einer Bauzeitverlängerung kommen kann. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach vollständigem Eingang aller Kaufpreisraten, etwaiger Sonderwunschrechnungen und durchgeführter Abnahme mit Übergabe der bezugsfertigen Immobilie.

PANDION Gewährleistung / PANDION Service Hausverwaltung



Wer kümmert sich nach der Übergabe um etwaige Mängelbeseitigung in meiner Wohnung?

Bei Abnahmemängeln in Ihrer Wohnung kümmern sich unsere PANDION Baumanger*innen und Nachunternehmer*innen zügig um deren Beseitigung nach terminlicher Rücksprache mit Ihnen. Bei Themen rund um Beanstandungen, die NACH der Übergabe auftreten, wenden Sie sich an die Gewährleistungsabteilung. Das genaue Vorgehen dabei, eine/n Ansprechpartner*in und den Zugang zum Gewährleistungs-Onlineportal sind auch im Übergabeordner beschrieben, den wir Ihnen mit der Übergabe Ihrer Wohnung aushändigen und erläutern.

Wer kümmert sich um die Verwaltung der Wohnanlage?

Die PANDION Servicegesellschaft mbH ist Ihre Immobilienverwaltung. Als Immobilienverwalter betreut die Service das Vermögen von Eigentümergemeinschaften (WEGs) in den Bereichen WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung. PANDION SERVICE arbeitet dabei nach aktueller Rechtsprechung gemäß Wohnungseigentumsgesetz und übernimmt alle Pflichten und Aufgaben rund um die Wohnungs- und Mietverwaltung im Verwaltervertrag. Für Ihre Kund*innen führt PANDION SERVICE Eigentümerversammlungen für sichere Mehrheitsbeschlüsse durch, erstellt korrekte Hausgeldabrechnungen, rechtssichere Nebenkostenabrechnungen gemäß Betriebskostenverordnung. Als besonderen Service bietet die Verwaltung regelmäßige Schulungen für WEG-Beiräte, Objektbegehungen mit dem technischen Objektbetreuer sowie Online-Belegprüfungen an. Immobilieneigentümer*innen und Mieter*innen erhalten bei PANDION SERVICE außerdem einen eigenen Zugang zum Kundenportal, dass unsere Objektverwalter*innen mittels moderner Software und Schnittstellen aktuell halten. Mehr Informationen dazu auf der Homepage unter: www.pandion-service.de.

Übernimmt PANDION auch die Vermietung meiner Wohnung?

Neben der professionellen WEG-Verwaltung bietet PANDION SERVICE allen privaten Kapitalanlegern und Institutionellen Investoren umfangreiche Dienstleistungen bei der Vermietung und dem Verkauf einer Wohnung oder bei Bedarf auch einzelne Verwaltungsservices. Mehr Informationen dazu auf der Homepage unter: www.pandion-service.de.