Status Quo und Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur

  • PANDION verfügt über einen erfolgreichen Track Record von mehr als 20 Jahren als Entwickler von hochwertigen Wohn- und Gewerbeimmobilien in deutschen A-Städten. Nach Jahren des profitablen Wachstums hat der Markteinbruch im Wohn- und Gewerbeimmobilienmarkt seit Mitte 2022 auch Pandion erfasst und zu einem Liquiditätsengpass resultierend aus einer zeitlichen Diskrepanz zwischen Tilgungsleistungen auf Unternehmensebene und den verzögerten Mittelzuflüssen aus Projektverkäufen geführt.
  • Dafür gibt es drei wesentliche Ursachen: hohe Kapitalbindung in den Projekten, sinkende Abverkäufe im Gewerbe- und Wohnsegment und deutlich gestiegene Zinsaufwendungen.
  • PANDION hat reagiert und ein Konzept zur Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur entwickelt – Ziel: Fristenkongruenz und damit nachhaltige Liquiditätssicherung des Unternehmens.
  • Zentrale Bausteine des Konzepts sind u.a.  eine klar definierte Portfoliostrategie, die den Abverkauf von Projekten und Grundstücken vorsieht, sowie Anpassungen in der Finanzierungsstruktur, bestehend im Wesentlichen aus Verlängerungen und/oder diskontierten Rückkäufen ausstehender Corporate Finanzierungen und Einstieg neuer Investoren
  • In den vergangenen Monaten wurden bereits viele Sondermaßnahmen umgesetzt, darunter auch signifikantes Engagement des Eigentümers, und dadurch zusätzliche Liquidität generiert. 
  • Das im September erfolgte Signing mit einem globalen Investor über 100 Mio. € ist Teil des gesamten Restrukturierungskonzeptes und steht unter aufschiebenden Bedingungen, gleichzeitig bestätigt es das Investorenvertrauen in Pandion und den Markt.
  • Die Tragfähigkeit des Konzepts wurde durch die Boston Consulting Group geprüft, die in verschiedenen Planungsszenarien, einen Liquiditätsüberschuss bis Ende 2028 bestätigt .

Abstimmung ohne Versammlung

Zur Abstimmung über die Anpassung der Anleihebedingungen der PANDION Anleihe 2021/2026 (ISIN: DE000A289YC5 / WKN: A289YC) fordert die PANDION AG mit Sitz in Köln, Deutschland, die Inhaber der Anleihe 2021/2026 zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums 

  • beginnend am [Montag], den [17]. November 2025 um 0:00 Uhr und 
  • endend [Mittwoch], den [19]. November 2025 um 24:00 Uhr 

gegenüber dem Notar Christoph Wagner mit Amtssitz in Berlin auf.

 

Nachfolgend finden Sie die für die Abstimmung wichtigen Dokumente:

Unser Tipp

Der einfachste Weg zur gültigen Stimmabgabe erfolgt über das Formular „Anmeldung und Abstimmung in einem Schritt“. Dazu gehen Sie bitte folgendermaßen vor: 

1. Kontaktieren Sie frühzeitig Ihre Depotbank. Diese stellt Ihnen den sogenannten „Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk aus“, der für die Abstimmung zwingend erforderlich ist. Hierzu finden Sie weiter oben ein Musterformular, das Sie Ihrer Bank weiterleiten können – in den meisten Fällen verwenden die Banken allerdings eigene Formulare.

2. Füllen Sie das Formular „Anmeldung und Abstimmung in einem Schritt“ aus, unterzeichnen es und senden Sie beide Dokumente bis spätestens [Freitag, den 14. November 2025] um 24:00 Uhr an den Abstimmungsleiter: 

Notar Christoph Wagner mit dem Amtssitz in Berlin
- Abstimmungsleiter -

Stichwort: „PANDION AG Anleihe 2021“

Per Mail: pandion@heuking.de

Alternativ per Post: 
c/o
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung 
von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Kurfürstendamm 32, 10719 Berlin, Deutschland

oder fernschriftlich an die Telefax-Nummer +49 (0) 30 88 00 97-99

Notfalls können Sie den „Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk“ bis zum Ende des Abstimmungszeitraums am [Mittwoch], den 19. November 2025 um 24:00 Uhr nachreichen. 

Alternativ zur Abstimmung über den Stimmrechtsvertreter können Sie Ihre Stimme auch selbst innerhalb des Abstimmungszeitraums abgeben. Dazu sind folgende Schritte notwendig: 

1. Kontaktieren Sie frühzeitig Ihre Depotbank. Diese stellt Ihnen den sogenannten „Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk aus“, der für die Abstimmung zwingend erforderlich ist. Hierzu finden Sie weiter oben auch ein Musterformular, das Sie Ihrer Bank weiterleiten können – in den meisten Fällen verwenden die Banken allerdings eigene Formulare. 

2. Füllen Sie das Formular „Anmeldung zur Abstimmung ohne Versammlung (isolierte Anmeldung)“ aus und unterzeichnen es. Senden Sie beide Dokumente bis [Freitag], den 14. November 2025 um 24:00 Uhr an den Abstimmungsleiter: 

Notar Christoph Wagner mit dem Amtssitz in Berlin
- Abstimmungsleiter -

Stichwort: „PANDION AG Anleihe 2021“
Per Mail: pandion@heuking.de

Alternativ per Post: 
c/o
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Kurfürstendamm 32, 10719 Berlin, Deutschland

oder fernschriftlich an die Telefax-Nummer +49 (0) 30 88 00 97-99

Notfalls können Sie den „Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk“ bis zum Ende des Abstimmungszeitraums am [Mittwoch], den 19. November 2025 um 24:00 Uhr nachreichen. 

3. Senden Sie schließlich das ausgefüllte und unterschriebene „Stimmabgabeformular (isolierte Stimmabgabe)“ ausgefüllt und unterschrieben an den Abstimmungsleiter. Beachten Sie hierbei bitte: Das Formular muss zwischen dem 17. November 2025 um 0:00 Uhr und dem 19. November 2025 24:00 Uhr eingehen (nicht früher und nicht später!). 

Alternativ können sich Anleihegläubiger auch über einen Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten lassen. Entsprechende Formulare stehen ebenfalls weiter oben zur Verfügung. 

Am [XX]. November 2025, [X:X] Uhr, lädt das Management der Pandion AG alle interessierten Investoren zu einem Webcast ein. In dieser Präsentation wird das Management die geplanten Anpassungen der Anleihebedingungen erläutern. Hier  können Sie sich für die Teilnahme am Webcast registrieren.

Bei Fragen zum Abstimmungsprozess wenden Sie sich bitte an: 

iron AG
Tel.: +49 (0) 221 91409735
E-Mail: ir@pandion.de  

HÄUFIGE FRAGEN (FAQ)

Was sind die wesentlichen Ursachen für die geplante Anpassung der Anleihebedingungen?

Das Pandion Geschäftsmodell hat sich bis ins Jahr 2022 sehr erfolgreich entwickelt. Infolge eines massiven Markteinbruchs in den Bereichen Wohn- und Gewerbeimmobilien seit Mitte 2022, gestiegener Zinsaufwendungen sowie einer stark rückläufigen Transaktionsdynamik und einer hohen Kapitalbindung in den Projekten und Grundstücken, die kurzfristig nicht liquidierbar sind, hat sich für die Gesellschaft ein Liquiditätsengpass ergeben. Vor diesem Hintergrund hat Pandion ein Konzept zur Anpassung der Finanzierungsstruktur entwickelt – Ziel: Fristenkongruenz zwischen den fälligen Tilgungen der Finanzierungen auf Unternehmensebene und den verzögerten Projektabschlüssen und Behebung des Liquiditätsengpasses. Die Anpassung der Anleihebedingungen ist ein wichtiger Bestandteil dieses Gesamtkonzepts.

Was sind die wichtigsten Eckdaten der Anpassung der Anleihebedingungen?

Eckpunkte des Vorschlags zur Anpassung der bestehenden Anleihebedingungen der Anleihe 2021/2026 sind:

  • die Prolongation der Anleihe um 2,5 Jahre bis zum [5. August 2028] und
  • die Anhebung des Zinssatzes um 2,5 Prozentpunkte auf 8,00 % p. a., beginnend mit der nächsten Zinsperiode am [5. Februar 2026]
  • Zusätzlich quartalsweise Finanzberichterstattung während der Anleihelaufzeit

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Aufforderung zur Stimmabgabe. Diese finden Sie in der Rubrik Abstimmung ohne Versammlung.

Abstimmung ohne Versammlung

Welche konkreten Alternativen zur Prolongation der Anleihe wurden geprüft?

Die Gesellschaft hat bei der Entwicklung des Konzepts verschiedene Maßnahmen gemeinsam mit den Beratern der Gesellschaft geprüft und die Prolongation der Anleihe als beste und realistischste Option eingestuft.

Warum sollten die Anleihegläubiger den Anpassungen der Anleihebedingungen zustimmen?

Pandion hat ein Konzept zur Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur entwickelt, um die Finanzierungsstruktur zukunftsfähig aufzustellen und den aktuellen Liquiditätsengpass zu beheben. Die Anpassung der Anleihebedingungen ist ein zentraler Bestandteil dieses Konzepts, neben der Prolongation/Restrukturierung weiterer Finanzverbindlichkeiten und der Vereinbarung mit einem globalen Finanzinvestor zur Finanzierung bestehender Projekte und soll die Fortführungs- sowie Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sicherstellen.

Die Prolongation der Anleihe 2021/2026 ist notwendig,

  • um die Fristenkongruenz zwischen den Tilgungsleistungen auf Unternehmensebene und den verzögerten Mittelzuflüssen aus Projektverkäufen wiederherzustellen, sodass Pandions Zahlungsfähigkeit sichergestellt werden kann,
  • um die Kapitalstruktur der Gesellschaft nachhaltig zu verbessern,
  • der Pandion AG den notwendigen zeitlichen Spielraum zu verschaffen, um die Rückführung oder Refinanzierung der Anleihe 2021/2026 im Jahr 2028 umzusetzen und
  • die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Fortführung des operativen Geschäfts zu schaffen.

Die Anleihegläubiger leisten mit ihrer Zustimmung einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der Gesellschaft und zur Sicherung ihrer eigenen Rückzahlungsansprüche.

Wird das Sanierungsgutachten der Boston Consulting Group den Anleihegläubigern zur Verfügung gestellt?

Die Ergebnisse des genannten Gutachtens werden den Anleihegläubigern zugänglich gemacht, wobei diese ihren Status als Anleihegläubiger nachweisen müssen. Die Bereitstellung erfolgt unter den üblichen Vertraulichkeits- und Haftungsvereinbarungen.

Bitte wenden Sie sich hierfür an den Investor Relations-Kontakt. Um Ihnen das Sanierungsgutachten zur Verfügung stellen zu können, benötigen wir:

  • Nachweis Ihres Status als Anleihegläubiger (z. B. Depotnachweis oder entsprechende Bankbestätigung)
  • Unterzeichnung und Übersendung eines Non-Reliance Letters (NRL), der bestätigt, dass die Informationen ausschließlich für Ihre persönlichen Informationszwecke verwendet werden und keine Verlässlichkeit für Dritte begründet. Das Muster des NRL kann vorab per E-Mail bei dem Investor Relations-Kontakt angefordert werden.

Nach Erhalt dieser Unterlagen senden wir Ihnen das Sanierungsgutachten zu.

Investor Relations-Kontakt (Privatanleger und Finanzpresse)
Fabian Kirchmann / Jonas Schneider
iron AG
Telefon: +49 221 9140-9735
E-Mail: ir@pandion.de

Wie sind die sonstigen Gläubiger von dem Konzept zur Anpassung der Finanzierungsstruktur betroffen und ist sichergestellt, dass die Anleihegläubiger nicht benachteiligt werden?

Es gibt ein umfassendes Konzept für alle Kapitalgeber der Gesellschaft. Dabei wurden Gruppen gebildet in denen z.B. zwischen besicherten und unbesicherten Gläubigern unterschieden wurde.

Auch der Gründer und Alleinaktionär, Reinhold Knodel, hat persönlich Verantwortung übernommen und die Neustrukturierung finanziell mitgetragen und so einen signifikanten Beitrag zur Anpassung der Finanzierungsstruktur geleistet.

Was ändert sich für die Anleihegläubiger?

Die grundlegende Struktur der Anleihe 2021/2026 bleibt erhalten. Die Laufzeit wird verlängert und der Zinssatz auf 8,00 % erhöht. Die Erhöhung des Zinssatzes stellt sogar eine deutliche Verbesserung der Rechte der Anleihegläubiger dar. Zusätzlich wird ein quartalsweises Reporting die Transparenz gegenüber den Anleihegläubigern erhöhen.

Gilt die Anpassung der Anleihebedingungen auch für Anleihegläubiger, die gegen diese stimmen?

Gemäß § 5 Abs. 2 SchVG s sind Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger derselben Anleihe für alle Gläubiger gleichermaßen verbindlich. Demnach gelten mehrheitlich gefasste Beschlüsse für alle Anleihegläubiger gleichermaßen, auch wenn diese gegen den Beschluss gestimmt haben.

Bleiben meine Schuldverschreibungen (Anleihe) nach der beschriebenen Restrukturierung handelbar?

Die Handelbarkeit der Schuldverschreibungen der Anleihe ist weiterhin gegeben. Die Anleihe wird auch nach der Änderung der Anleihebedingungen weiterhin im Freiverkehr gehandelt.

Was ist der rechtliche Hintergrund der Aufforderung zur Stimmabgabe und warum wurde die Form einer Abstimmung ohne Versammlung gewählt?

Nach § 11.1 der Anleihebedingungen der Anleihe 2021/2026 können die Gläubiger nach Maßgabe des deutschen Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldver-schreibungsgesetz - „SchVG“) Änderungen der Anleihebedingungen - einschließlich der einzelnen oder aller Maßnahmen nach § 5 Abs. 5 SchVG - durch Mehrheitsbeschluss zustimmen.

Alle Abstimmungen gemäß dem SchVG werden nach § 11.2 Satz 1 der Anleihebedingungen ausschließlich im Wege der Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt, sofern die Emittentin nicht im Einzelfall etwas anderes entscheidet.

Die Abstimmung ohne Versammlung ist im Vergleich zu einer Präsenz-Gläubigerversammlung die organisatorisch und kostenseitig günstigere Variante.

Für Anleihegläubiger entstehen keine Kosten für eine eventuell weite Anreise verbunden mit einer erforderlich werdenden Übernachtung. Mit einer Abstimmung ohne Versammlung, d.h. ohne erforderliche Anreise, erhofft sich die Emittentin, dass viele Anleihegläubiger an der Abstimmung teilnehmen.

Am [XX]. November 2025, [X:X] Uhr, lädt das Management der Pandion AG alle interessierten Investoren zu einem Webcast ein. In dieser Präsentation wird das Management die geplanten Anpassungen der Anleihebedingungen erläutern. Hier können Sie sich für die Teilnahme am Webcast registrieren.

Wie kann ich als Anleihegläubiger an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmen?

Die Abstimmung erfolgt im Rahmen einer sogenannten Abstimmung ohne Versammlung, die am [Montag], den [17]. November 2025 um 0:00 Uhr beginnt und am [Mittwoch], den [19]. November 2025 um 24:00 Uhr endet.

Bitte beachten Sie, dass zur Teilnahme an der Gläubigerabstimmung nur diejenigen Anleihegläubiger berechtigt sind, die sich fristgerecht hierzu angemeldet und ihre Anleihegläubigereigenschaft nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss spätestens bis zum Ablauf des dritten Tags vor dem Beginn des Abstimmungszeitraums, also bis [Freitag], den [14]. November 2025, 24:00 Uhr, bei der für die Stimmabgabe bezeichneten Stelle eingehen.

Angemeldete Anleihegläubiger, die sodann an der Abstimmung teilnehmen möchten, müssen ihre Stimme im Zeitraum von [Montag], den [17]. November 2025 um 0:00 Uhr bis [Mittwoch], den [19.]. November 2025 um 24:00 Uhr („Abstimmungszeitraum“) in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs - „BGB“) gegenüber dem Abstimmungsleiter abgeben („Stimmabgabe“). Als Stimmabgabe gilt der Zugang beim Abstimmungsleiter. Die Stimmabgabe erfolgt per Post, Fax oder E-Mail.

Die erforderlichen Dokumente und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in der Rubrik Abstimmung ohne Versammlung .

Abstimmung ohne Versammlung

Worum geht es bei dem Kombi-Formular zur Anmeldung und Stimmangabe in einem Schritt?

Das Kombi-Formular ermöglicht Anleihegläubigern, sich in einem Schritt zur Teilnahme anzumelden und zugleich ihr Stimmrecht per Vollmacht an den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter auszuüben. Der Besondere Nachweis hinsichtlich der Anleiheinhaberschaft mit Sperrvermerk ist selbstverständlich gleichwohl einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie das Kombi-Formular nicht verwenden - aufgrund von Regelungen in den Anleihebedingungen - zweimal aktiv werden müssen, einmal für die Anmeldung und dann nochmal für die Stimmabgabe, jeweils innerhalb der für die jeweilige Handlung vorgesehenen Fristen.

Wir empfehlen daher die Nutzung des Kombi-Formulars.

Was ist ein Besonderer Nachweis bzw. ein Sperrvermerk?

Der besondere Nachweis ist eine Bescheinigung der Depotbank des betreffenden Anleihegläubigers, die den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihegläubigers enthält und den Gesamtnennbetrag der Teilschuldverschreibungen angibt, die dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot des Anleihegläubigers gutgeschrieben sind. Der für die Teilnahme an der Gläubigerabstimmung erforderliche Sperrvermerk des depotführenden Instituts ist ein Vermerk, wonach die vom betreffenden Anleihegläubiger gehaltenen Teilschuldverschreibungen vom Tag der Absendung des besonderen Nachweises an (einschließlich) bis zum Ende des Abstimmungszeitraums am [Mittwoch], den [19]. November 2025 um 24:00 Uhr, beim depotführenden Institut gesperrt gehalten werden. Das bedeutet, dass die Schuldverschreibungen bis zu diesem Zeitpunkt nicht gehandelt werden.

Der von dem depotführenden Institut erstellte Besondere Nachweis beinhaltet in der Regel auch immer den erforderlichen Sperrvermerk. Ein als Vordruck verwendbares Musterformular für den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk, das von dem depotführenden Institut verwendet werden kann, kann auf der Internetseite der PANDION AG in der Rubrik Abstimmung ohne Versammlung abgerufen werden. Anleihegläubiger sollten sich wegen der Ausstellung des besonderen Nachweises bzw. des Sperrvermerks mit ihrer Depotbank in Verbindung setzen. Es wird empfohlen, sich mit dem depotführenden Institut schnellstmöglich in Verbindung zu setzen und die entsprechende Ausstellung zu beauftragen.

Anleihegläubiger, die den Besonderen Nachweis und den Sperrvermerk nicht spätestens bis zum Ende des Tages der Gläubigerabstimmung am [Mittwoch], den [19]. November 2025 um 24:00 Uhr, an den Abstimmungsleiter übermittelt haben, sind nicht teilnahme- bzw. nicht stimmberechtigt. Auch Bevollmächtigte können in diesen Fällen an der Abstimmung ohne Versammlung nicht teil¬nehmen bzw. das Stimmrecht ausüben.

Warum sieht der Besondere Nachweis mit Sperrvermerk in dem als Vordruck verwendbaren Musterformular, das auf der Internetseite der Emittentin abrufbar ist, eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Dauer des Besonderen Nachweises mit Sperrvermerk vor?

Im Falle mangelnder Beschlussfähigkeit der Abstimmung ohne Versammlung kann der Abstimmungsleiter nach § 18 Abs. 4 Satz 2 SchVG eine Gläubigerversammlung einberufen, die als zweite Versammlung im Sinne des § 15 Abs. 3 Satz 3 SchVG gilt. Um den Anleihegläubigern den Aufwand und die Kosten für die Einholung eines weiteren Besonderen Nachweises mit Sperrvermerk für die zweite Gläubigerversammlung zu ersparen, sieht das Musterformular die Möglichkeit vor, eine Zeitdauer des Sperrvermerks bis zum Ende einer möglichen zweiten Gläubigerversammlung zu wählen.

Abstimmung ohne Versammlung

Warum sieht der Besondere Nachweis mit Sperrvermerk in dem als Vordruck verwendbaren Musterformular, das auf der Internetseite der Emittentin abrufbar ist, eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Dauer des Besonderen Nachweises mit Sperrvermerk vor?

Im Falle mangelnder Beschlussfähigkeit der Abstimmung ohne Versammlung kann der Abstimmungsleiter nach § 18 Abs. 4 Satz 2 SchVG eine Gläubigerversammlung einberufen, die als zweite Versammlung im Sinne des § 15 Abs. 3 Satz 3 SchVG gilt. Um den Anleihegläubigern den Aufwand und die Kosten für die Einholung eines weiteren Besonderen Nachweises mit Sperrvermerk für die zweite Gläubigerversammlung zu ersparen, sieht das Musterformular die Möglichkeit vor, eine Zeitdauer des Sperrvermerks bis zum Ende einer möglichen zweiten Gläubigerversammlung zu wählen.

Kann ich mich in der Gläubigerabstimmung ohne Versammlung vertreten lassen?

Jeder Anleihegläubiger kann sich bei der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten lassen (§ 14 SchVG in Verbindung mit § 18 Abs. 1 SchVG).

Die Vollmacht und etwaige Weisungen des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform im Sinne von § 126b BGB. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, kann auf der Internetseite der PANDION AG in der Rubrik Abstimmung ohne Versammlung abgerufen werden. Wir empfehlen die Nutzung des Formulars für die Abstimmung.

Die Vollmachtserteilung ist spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums gegenüber dem Abstimmungsleiter durch Übermittlung der Vollmachtserklärung in Textform nachzuweisen. Auch bei der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte ist eine vorherige Anmeldung sowie der fristgerechte Nachweis der Anleihegläubigereigenschaft des Vollmachtgebers durch den besonderen Nachweis erforderlich.

Abstimmung ohne Versammlung

Warum sieht die Vollmacht in dem Formular, das auf der Internetseite der Emittentin abrufbar ist, eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Geltung der Vollmacht für die Abstimmung ohne Versammlung und zusätzlich für die zweite Gläubigerversammlung vor?

Im Falle mangelnder Beschlussfähigkeit der Abstimmung ohne Versammlung kann der Abstimmungsleiter nach § 18 Abs. 4 Satz 2 SchVG eine Gläubigerversammlung einberufen, die als zweite Versammlung im Sinne des § 15 Abs. 3 Satz 3 SchVG gilt. Um den Anleihegläubigern den Aufwand der Erteilung einer weiteren Vollmacht zu ersparen, sieht das Formular die Möglichkeit vor, die Vollmacht nicht nur für die Abstimmung ohne Versammlung, sondern für den Fall mangelnder Beschlussfähigkeit der Abstimmung ohne Versammlung auch für eine etwaige zweite Gläubigerversammlung zu erteilen.

Wo finde ich entsprechende Unterlagen?

Vom Tag der Veröffentlichung der Einladung im Bundesanzeiger ([29]. Oktober 2025) bis zum Ende der Abstimmung sind die erforderlichen Unterlagen auf der Internetseite der Pandion AG in der Rubrik Abstimmung ohne Versammlung abrufbar.

Auf Verlangen eines Anleihegläubigers werden ihm Kopien der entsprechenden Unterlagen/ Formulare unverzüglich und kostenlos übersandt.
Das Verlangen ist zu richten an:

Notar Christoph Wagner mit dem Amtssitz in Berlin
- Abstimmungsleiter -
Stichwort: „PANDION AG Anleihe 2021“

c/o
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung
von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Kurfürstendamm 32
10719 Berlin
Deutschland
oder fernschriftlich an die Telefax-Nummer +49 (0) 30 88 00 97-99
oder per E-Mail pandion@heuking.de

Abstimmung ohne Versammlung

Unter welchen Voraussetzungen ist die Abstimmung ohne Versammlung beschlussfähig?

Die Abstimmung ist nur gültig, wenn die an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmenden Anleihegläubiger mindestens die Hälfte der im Zeitpunkt der Beschlussfassung ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten, ansonsten fehlt es an der Beschlussfähigkeit.

Wie werden die Stimmen gezählt und gewichtet?

An der Abstimmung ohne Versammlung nimmt jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe des von ihm gehaltenen Nennbetrages der im Zeitpunkt der Beschlussfassung ausstehenden Inhaber-Schuldverschreibungen 2021/2026 teil. Jede Schuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 1.000,00 gewährt eine Stimme.

Was passiert, wenn das für eine Abstimmung ohne Versammlung erforderliche Quorum nicht erreicht wird?

Sollten weniger als 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmen, ist diese nicht beschlussfähig. In diesem Fall wird eine sog. zweite Anleihegläubigerversammlung als Präsenzversammlung einberufen. Hier ist für die Beschlussfassung ein Quorum von 25 % für die Beschlussfähigkeit erforderlich. Das Datum für eine mögliche zweite Gläubigerversammlung wird den Anleihegläubigern zeitnah nach der Abstimmung ohne Versammlung mitgeteilt.

Wo und wann wird über die Ergebnisse der Abstimmung ohne Versammlung informiert?

Über die Ergebnisse der Gläubigerabstimmung ohne Versammlung wird die Emittentin nach Ende des Abstimmungszeitraums im Wege einer Ad-hoc Mitteilung sowie auf ihrer Homepage informieren. Des Weiteren werden die Abstimmungsergebnisse im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht.

Kontakt (Privatanleger und Finanzpresse)
Fabian Kirchmann / Jonas Schneider
iron AG
Telefon: +49 221 9140-9735
E-Mail: ir@pandion.de

Kontakt (Institutionelle Investoren)
[Christian Czaya]
Pareto Securities AS, Frankfurt Branch
Telefon: [+49 …]
E-Mail: […@paretosec.com]

Reinhold Knodel Vorstand u. Alleinaktionär PANDION AG

Bei unserer dynamischen Entwicklung haben wir uns den Blick für Details bei unseren Immobilienprojekten bewahrt. Dieses Augenmaß gilt auch für die Steuerung unseres Familienunternehmens – wir entwickeln uns seit unserer Gründung 2002 profitabel und blicken vorsichtig optimistisch in die Zukunft, nicht zuletzt aufgrund unserer gesicherten Projektpipeline von insgesamt rund 6 Mrd. €.

Anleihe 2021/2026 - Auf einen Blick

Emittentin:

PANDION AG

Emissionsvolumen:

45,0 Mio. €

WKN / ISIN:

A289YC / DE000A289YC5

Zinssatz (Kupon):

5,50 % p.a.

Zinszahlungen:

jährlich, erstmals am 5. Februar 2022

Laufzeit:

5 Jahre, 5. Februar 2021 bis 5. Februar 2026

Emissionspreis:

100 %

Rückzahlungskurs:

Nennbetrag (100 %)

Emittenten-kündigungsrechte:

Vorzeitiges Rückzahlungsrecht der Emittentin nach Ablauf von 3 Jahren zu 101,5 % des Nennbetrages und nach 4 Jahren zu 100,75 % gemäß Anleihebedingungen

Stückelung:

1.000 €

Wertpapierart:

Inhaberschuldverschreibung

Börsensegment:

Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse

Investorenschutzklauseln:

  • Pari-passu-Klausel
  • Negativverpflichtung
  • Kontrollwechsel
  • Drittverzug
  • Ausschüttungsbegrenzung
  • Unzulässige Darlehensgewährung
  • Informationspflichten
  • Beibehaltung des Listings der Anleihe
  • Mindesteigenkapital > 120,0 Mio. € in Verbindung mit einer Erhöhung des Kupons

Ausgabe-/Valutatag:

5. Februar 2021

Zahlstelle:

IKB Deutsche Industriebank AG

Aktueller Kurs

Weitere Informationen zur Anleihe 2021/2026 finden Sie auf boerse-frankfurt.de.

Finanzmitteilungen – Corporate News



Archiv:

24. Juni 2025 - Porsche Consulting wird neuer Mieter in PANDIONs OFFICEHOME Pollux in Berlin-Friedrichshain

13. Mai 2025 - PANDION und DWS vereinbaren Transaktion für Wohnportfolio mit 155 Wohneinheiten

24. März 2025 - PANDION vermietet Münchener Großprojekt: Siemens wird Alleinmieter im OFFICEHOME Beat

23. Dezember 2024 - PANDION AG veröffentlicht Hochrechnung für 2024

28. Juni 2024 - PANDION AG veröffentlicht Geschäftsbericht 2023

20. Dezember 2023 - PANDION AG veröffentlicht Hochrechnung für 2023

06. September 2023 - Wechsel im Aufsichtsrat der PANDION AG

30. Juni 2023 - PANDION AG schließt Geschäftsjahr 2022 mit Gewinn vor Steuern von 62 Mio. Euro ab und gibt positiven Ausblick für 2023

10. Mai 2023 - PANDION AG bietet Webcast für Investoren am 15. Mai 2023 um 16:30 Uhr an

20. Dezember 2022 - PANDION AG weiter auf Kurs im Geschäftsjahr 2022

14. Dezember 2022 - Information für die Anleihegläubiger der PANDION AG

30. September 2022 - PANDION verzeichnet mit Vollvermietung des PANDION OFFICEHOME Francis nächsten großen Vermietungserfolg

21. Juli 2022 - Enpal GmbH wird erster Mieter im PANDION OFFICEHOME Ostkreuz Campus

14. Juni 2022 - PANDION AG bestätigt Rekordergebnis für das Jahr 2021

07. März 2022 - PANDION AG bietet Webcast für Investoren am 11. März 2022

15. Dezember 2021 - PANDION AG erwartet erneut Rekordergebnis

18. November 2021 - PANDION AG verkauft größtes Gewerbeprojekt der Unternehmensgeschichte

13. August 2021 - PANDION FRANCIS in Düsseldorf an Real I.S. verkauft

28. Juli 2021 - PANDION realisiert bundesweit bislang größte Office-Vermietung im Jahr 2021 und refinanziert erfolgreich Schuldscheindarlehen

25. Mai 2021 - PANDION AG erzielt Rekordergebnis im Geschäftsjahr 2020

18. Mai 2021 - PANDION AG rückt in aktueller Projektentwickler-Studie in die Spitzengruppe vor

23. März 2021 - PANDION erhält Baugenehmigung für PANDION RISE in Düsseldorf

26. Januar 2021 - PANDION AG: Anleihe 2021/2026 erfolgreich platziert

25. Januar 2021 - PANDION-Anleiheemission – Vorzeitige Schließung des Orderbuchs am 26. Januar 2021 um 14 Uhr aufgrund hoher Nachfrage

22. Januar 2021 - PANDION AG: Zeichnungsfrist für die Anleihe gestartet

13. Januar 2021 - PANDION AG startet Anleiheemission

10. Dezember 2020 - PANDION AG steuert auf erneutes Rekordergebnis im Geschäftsjahr 2020 zu

26. November 2020 - PANDION AG: Starke Nachfrage nach Wohnungen trotz "Lockdown light"

19. Oktober 2020 - PANDION AG: Verschiebung der geplanten Anleiheemission

15. Oktober 2020 - PANDION AG bietet Webcast zur Anleiheemission für Privatanleger am 19. Oktober 2020

12. Oktober 2020 - PANDION AG begibt Unternehmensanleihe



Finanzkalender

  • 30. Juni 2025 Veröffentlichung des Konzernjahresabschluss zum 31. Dezember 2024
  • Bis zum 31. Dezember 2025 Veröffentlichung der vorläufigen Prognose für das Gesamtjahr 2025

Kontakt

Für Informationen rund um die PANDION-Anleihe wenden Sie sich bitte an:

Kontakt (Privatanleger und Finanzpresse)
Fabian Kirchmann / Jonas Schneider
iron AG
Telefon: +49 221 9140-9735
E-Mail: ir@pandion.de

Kontakt (Institutionelle Investoren)
Christian Czaya
Pareto Securities AS, Frankfurt Branch
Telefon: +49 69 58997411
E-Mail: christian.czaya@paretosec.com

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Rechtliche Hinweise

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